§1
Nach erfolgreichem Einlass erhaltet ihr ein Bändchen. Dieses
weist euch als Besucher der Veranstaltung aus und ist über den
kompletten Veranstaltungszeitraum am Handgelenk zu tragen und
auf Verlangen vorzuzeigen.
§2
Jugendliche unter 18 Jahre dürfen nur in Begleitung eines
volljährigen Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen
Erziehungsbeauftragten teilnehmen. Für Jugendliche im Alter von
16 bis 18 Jahren gilt dies ab 24 Uhr. Entsprechende Nachweise
(Stichwort "Muttizettel") sind am Einlass unaufgefordert zu
hinterlegen.
§3
Die Haftung des Veranstalters für Sach-, Personen und
Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit dem Besuch der
Veranstaltung stehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Bei Konzertveranstaltungen sind auf Grund der
Lautstärke Gesundheitsschäden, insbesondere das Hörvermögen
betreffend, nicht ausgeschlossen.
§4
Waffen, Drogen, pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art sowie
Kleidung mit nationalsozialistischem Hintergrund sind auf der
Veranstaltung verboten. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt,
im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und
durchzusetzen, insbesondere Kontrollen und Leibesvisitationen
durchzuführen oder Personen den Eintritt zu verweigern oder den
Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände
durchzusetzen.
§5
Personen von denen Gewalt ausgeht oder derartiges Verhalten
droht, werden von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des
Eintrittspreises ausgeschlossen.
§6
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Line Up vor. Bei
Absage einzelner Bands/Künstler ist der Veranstalter um
entsprechenden Ersatz bemüht. Ein Anspruch auf Rückerstattung
des Eintrittspreises bei Absage einzelner Bands/Künstler ist
ausgeschlossen.
§7
Bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung wird der
Eintrittspreis erstattet. Bei Abbruch von Veranstaltungen auf
Grund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung.
§8
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
§9
Aus Tierschutzgründen sind Hunde auf der Veranstaltung nicht
gestattet.
§10
Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten sind von Rückgabe und
Umtausch ausgeschlossen.
§11
Die Zufahrtsstraße zum Konzertgelände wird eine Stunde vor
Einlassbeginn gesperrt. Das Parken direkt am Konzertgelände ist
untersagt und das Auto vor der Straßensperrung unaufgefordert
wegzufahren. Vor Sperrung der Straße dürfen Autos auschließlich
zum Be- und Entladen am Konzertgelände kurz halten.
§12
Zuwiderhandlungen gegen diese AGB können zum Ausschluss von der
Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises
führen.